LausitzNiederlausitzer Heide & Elbe-Elster-LandLK Elbe-Elster: Keine Gebührenbescheide im Rettungsdienst

LK Elbe-Elster: Keine Gebührenbescheide im Rettungsdienst


Im Landkreis Elbe-Elster bekommen gesetzlich versicherte Patienten, die den Rettungsdienst in Anspruch genommen haben, auch weiterhin keinen Gebührenbescheid. Die Leistungskosten rechnet der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises weiterhin direkt bei den gesetzlichen Krankenkassen ab. Diese Regelung gilt auch vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen zur Finanzierung des Rettungsdienstes im gesamten Land Brandenburg. Elbe-Elster konnte mit den gesetzlichen Krankenkassen diese einvernehmliche Lösung erzielen. Damit sichern beide Seiten die unmittelbare Abrechnung der rettungsdienstlichen Leistungen und vermeiden zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger.(tl/pm)

Bildquelle: Archiv

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