Die Gemeinde Kubschütz weist darauf hin, dass ab 2027 keine Steuererklärungsvordrucke mehr im Gemeindeamt erhältlich sind. Grund ist eine Änderung der Finanzverwaltung. Diese stellt die Lieferung der Formulare an die Kommunen ein. Wer seine Steuererklärung weiterhin in Papierform abgeben möchte, bekommt die Unterlagen künftig direkt in den sächsischen Finanzämtern oder online über das Formularportal der Bundesfinanzverwaltung. Alternativ können Steuererklärungen auch digital über das Portal „Mein ELSTER“ bearbeitet und eingereicht werden.(pm/ah)
Bildquelle: falco/Pixabay








Schreibe einen Kommentar