Finsterwalde: Wohngeldstelle bleibt in Zuständigkeit der Stadt

Die Wohngeldstelle in Finsterwalde bleibt in der Zuständigkeit der Stadt. Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung dementierte jetzt die Einschätzung der Landkreisverwaltung, das die Zuständigkeit aufgrund der Einwohnerzahl an den Landkreis falle. Die Wohngeldstelle in Finsterwalde ist damit auch weiterhin am gewohnten Ort im Schloss als Sitz der Stadtverwaltung zu den bekannten Sprechzeiten erreichbar.(tl/pm)

Bildquelle: Stadt Finsterwalde


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