Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Landkreis Elbe-Elster ein Verbot von Wasserentnahmen aus öffentlichen Seen, Flüßen und sonstigen Oberflächengewässern verfügt. Die Allgemeinverfügung tritt offiziell am 2. Juli in Kraft und gilt bis auf Widerruf. In besonderen Einzelfällen kann die untere Wasserbehörde eine Ausnahme zulassen. Voraussetzung ist aber, dass dadurch weder die Gewässer noch die Natur erheblich beeinträchtigt werden. Entsprechende Anträge können bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises gestellt werden.(tl/pm)
Bildquelle: LK Elbe-Elster








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