Die Stadt Hoyerswerda weist darauf hin, dass das Bürgeramt nach dem Bundesmeldegesetz Daten von Alters- und Ehejubilaren an Medien weitergeben darf, sofern kein Widerspruch vorliegt. Betroffen sind dabei Einwohnerinnen und Einwohner, die ihren 70. Geburtstag, jeden fünften weiteren Geburtstag sowie ab dem 100. Geburtstag jeden weiteren feiern. Ehejubilare sind Paare ab der Goldenen Hochzeit. Eine Datenweitergabe erfolgt nur, wenn keine Auskunftssperre besteht und kein Widerspruch eingelegt wurde. Wer keine Veröffentlichung wünscht, kann dies schriftlich oder persönlich beim Bürgeramt, Fachgruppe Bürgerservice, S.-G.-Frentzel-Straße 1, mitteilen. Für Rückfragen steht das Bürgeramt unter der Telefonnummer 456342 zur Verfügung.(pm/an)
Bildquelle: Symbolbild







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