Die Stadt Zittau hat, nach der Aufhebung des Sanierungsgebietes ,,Historischer Stadtkern Zittau“ mit der Erhebung von sogenannten Sanierungsausgleichsbeträgen begonnen. Wie die Stadt mitteilt, haben sich die Grundstückswerte infolge der Sanierungsmaßnahmen erhöht. Laut Baugesetzbuch sind die Eigentümer verpflichtet, diese sanierungsbedingte Wertsteigerung anteilig auszugleichen. Betroffen sind alle die, die zum Stichtag 10. Dezember 2021 Eigentümer eines Grundstücks im ehemaligen Sanierungsgebiet waren. Bei Fragen können sich betroffene Eigentümer an die Stadt Zittau wenden. Zudem besteht die Möglichkeit, innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einzulegen.(pm/mb)
Bildquelle: Archiv







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