Der Freistaat Sachsen fördert erneut kleine Infrastrukturprojekte im Wander- und Pilgerland. Gemeinnützige Vereine und Kommunen können Anträge auf bis zu 2.000 Euro pro Projekt stellen. Die Mittel sollen unter anderem für Rastplätze, Beschilderungen und Pilgerunterkünfte genutzt werden. Die Frist zur Antragstellung endet am 4. April, die Anmeldung erfolgt online. In den vergangenen Jahren wurden bereits über 400 Vorhaben unterstützt. Weitere Informationen sind auf den Webseiten der Wander- und Pilgerakademie Sachsen abrufbar.(pm/cb)
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