Der Freistaat Sachsen muss die 2005 abgerissene Brücke der früheren Bahnstrecke zwischen Neukirch/West und Neustadt/Sachsen nicht wieder aufbauen. Dies ist der Tenor eines Urteils, welches das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen jetzt veröffentlicht hat. Zwar habe der Freistaat Sachsen eine Vereinbarung mit der Deutschen Bahn AG unterzeichnet, in der er sich zum Wiederaufbau verpflichtete. Allerdings stehe ihm nun ein sogenanntes „Leistungsverweigerungsrecht“ zu. Dieses gelte so lange, bis die Klägerin ein überzeugendes Konzept für den Betrieb der Strecke vorgelegt hat. Das von der Deutschen Regionaleisenbahn vorgelegte Konzept entspreche dieser Anforderung nicht. Diese war 2007 als Pächter für die Deutsche Bahn AG in die Vereinbarung eingetreten.(um)
Neukirch/Lausitz: Bahnstrecke bleibt ohne Brücke

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