LK Görlitz: Strukturveränderung im Landratsamt

Ab 1. Januar wird das Sachgebiet Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen dem Jugendamt in der Abteilung Soziale Dienste zugeordnet. Bisher war dieses Sachgebiet im Sozialamt angegliedert. Die Mitarbeitenden des Sachgebietes Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen bleiben über die gewohnten Anlaufstellen und Kontakte, also Telefon und E-Mail, erreichbar. Dies gilt auch für die betroffenen leistungsberechtigten erwachsenen Menschen mit Behinderungen. Die Anpassung der Zuordnung ist eine Folge aus der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes, welches das Ziel verfolgt, dass die Jugendämter für alle Kinder und Jugendlichen zuständig sind, unabhängig davon, ob diese eine Behinderung haben oder nicht. Bei allgemeinen Anfragen erreichen die Betroffenen das Sachgebiet Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen über die E-Mail eingliederungshilfe@kreis-gr.de (pm/fk).

Bildquelle: wheelchair-Symbolbild Teilhabe von Pixabay

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