LK Görlitz: Neue Angemessenheitswerte für Unterkunftskosten ab Februar

Seit dem 1. Februar gelten neue, höhere Werte Für Empfänger der Grundsicherung im Landkreis Görlitz. Dies geschah nach der turnusmäßigen Überprüfung der Angemessenheit. Die Anpassung basiert auf einer wissenschaftlichen Auswertung der örtlichen Mietverhältnisse, einschließlich Bestands- und Angebotsmieten. Seit 2019 steigen die Mieten im Landkreis Görlitz kontinuierlich, jedoch langsamer als im sächsischen oder bundesweiten Vergleich. Die neuen Werte werden von den zuständigen Ämtern automatisch berücksichtigt, eine gesonderte Vorsprache der Betroffenen ist nicht nötig. Weitere Informationen sind auf der Website des Landkreises abrufbar.(pm/ah)

Bildquelle: pixabay / Symbolbild


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