LK Görlitz: Geflügelpest bestätigt – Stallpflicht ab sofort

Im Landkreis Görlitz ist die Geflügelpest in einem Betrieb in Hohendubrau festgestellt worden. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt hat daraufhin zwei Allgemeinverfügungen erlassen. In großen Teilen des Landkreises gilt ab sofort eine Aufstallungspflicht für Geflügel, unter anderem nördlich der A4 sowie am Berzdorfer See, Olbersdorfer See und entlang der Neiße. Außerdem sind im gesamten Landkreis Veranstaltungen mit Geflügel und gehaltenen Vögeln verboten. Der betroffene Betrieb wurde gesperrt, der Bestand untersucht und Schutzmaßnahmen angeordnet. Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügungen ist auf der Internetseite des Landkreises Görlitz einsehbar.(pm/mp)

Symbolbild

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