LausitzLausitz: Bundestag beschließt neues Wolfsmanagement

Der Bundestag hat beschlossen, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Besonders betroffen von der Entwicklung sind Bundesländer mit vielen Wolfsrudeln – darunter Sachsen und Brandenburg. In Deutschland leben derzeit über 200 Wolfsrudel, ein großer Teil davon in Ostdeutschland. Gleichzeitig steigt die Zahl der gerissenen Nutztiere. Mit der Gesetzesänderung können die Bundesländer künftig ein regionales Bestandsmanagement einführen. In Gebieten mit hoher Wolfsdichte dürfen Tiere unter bestimmten Voraussetzungen leichter entnommen werden – etwa wenn Wölfe trotz Schutzmaßnahmen Weidetiere reißen. Außerdem soll der Herdenschutz weiter gestärkt werden, zum Beispiel durch bessere Fördermöglichkeiten für Zäune oder Herdenschutzhunde. Nach fünf Jahren soll die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag berichten, inwieweit sich die Regelungen bewährt haben. Die Regeln der EU-Artenschutzverordnung gelten allerdings auch weiterhin für den Wolf: Damit sind Zurschaustellung und Handel mit toten Wölfen auch künftig verboten. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen.(pm/ah)

Bildquelle: Symbolbild / Pixabay

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