Boxberg OT Nochten: Waldeigentümer ziehen vor Bundesverfassungsgericht

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen zur Enteignung eines Waldstücks für den Braunkohletagebau Nochten wollen die betroffenen Eigentümer vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Der Anwalt der Grundstückseigentümerin habe bereits einen Eilantrag gestellt, bestätigte das Umweltnetzwerk Grüne Liga. Das Bundesverfassungsgericht hat daraufhin die LEAG und das sächsische Oberbergamt um Stellungnahmen gebeten. Das OVG hatte am 10. Dezember entschieden, dass das öffentliche Interesse an einer sicheren Stromversorgung höher wiegt als der Schutz des Eigentums. Hintergrund ist ein rund 5.000 Quadratmeter großes Waldgrundstück bei Rohne, das für die Erweiterung des Tagebaus benötigt wird. Nach Auffassung des Gerichts steht der Braunkohleabbau nicht im Widerspruch zum Bundes-Klimaschutzgesetz, da der Kohleausstieg für die Kraftwerke Boxberg und Schwarze Pumpe erst bis Ende 2038 vorgesehen ist.(ah)

Bildquelle: Wikipedia / SPBer

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