Südbrandenburg: Ab sofort Aufstallungspflicht wegen Vogelgrippe

In den Landkreisen Elbe-Elster und Spree-Neiße mit der Stadt Cottbus wurden per Alllgemeinverfügungen eine sofort gültige Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel verordnet. Das bedeutet, dass sämtliches Geflügel – unabhängig von Haltungsform oder Bestandsgröße – bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter überdachten, wildvogelsicheren Vorrichtungen gehalten werden muss. Veranstaltungen mit Geflügel, wie etwa Ausstellungen oder Märkte, sind untersagt. Die Regelung gilt zunächst für 30 Tage und wird anschließend neu bewertet. Hintergrund ist der Nachweis des H5N1-Virus, sprich der Vogelgrippe bei Wildvögeln in den Landkreisen. Der Wortlaut der Allgemeinverfügungen sind auf den Webseiten der Landkreise einsehbar.(tl/pm)

Symbolbild

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