Der Bundesrat hat beschlossen, dass nationale Minderheiten und Volksgruppen ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern sind. Die Domowina begrüßt diesen Beschluss und wertet ihn als historisches Signal. Dies stärke die Rechte aller anerkannten Minderheiten in Deutschland, so Domowina-Vorsitzender, Dawid Statnik. Besonders das Engagement aus Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen sei entscheidend mitverantwortlich für diesen Erfolg. Der Beschluss betrifft Dänen, Friesen, Sorben sowie Sinti und Roma. Bereits 2019 hatten die drei Bundesländer einen entsprechenden Antrag im Bundesrat eingebracht, der damals jedoch in den Ausschüssen keine Mehrheit fand.(pm/fk)
Lausitz: Bundesratsbeschluss zur Aufnahme nationaler Minderheiten ins Grundgesetz

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