LK Bautzen: ASP-Sperrzonen deutlich verkleinert

Im Landkreis Bautzen werden die Sperrzonen wegen der Afrikanischen Schweinepest deutlich verkleinert. Große Teile der bisherigen Sperrzone II, dem gefährdeten Gebiet, werden zur Pufferzone I, andere Gebiete gelten wieder als seuchenfrei. Schweinehalter in der Pufferzone brauchen für Transporte innerhalb Deutschlands keine Genehmigungen mehr und können den Schlachtbetrieb frei wählen. Jäger dürfen erlegtes Schwarzwild wieder in begrenztem Umfang vermarkten; Untersuchungspflichten und Prämien bleiben bestehen. In den seuchenfreien Gebieten entfallen alle Beschränkungen für Schweinehalter, die Entsorgungspflicht für Aufbruch und Schwarte entfällt ebenfalls. Einige Kadaversammelpunkte bleiben vorerst geöffnet, ASP-Schutzzäune können später abgebaut werden. Grundlage sind neue Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen vom 22. September.(pm/ah)

Bildquelle: sachsen.de/mapviewer

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