LK Elbe-Elster: Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der deutlich gesunkenen Wasserstände hat der Landkreis Elbe-Elster per Allgemeinverfügung die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Regelung betrifft sowohl erlaubnisfreie Entnahmen durch Anlieger als auch bereits genehmigte Wasserentnahmen. Die aktuelle Niedrigwassersituation gefährdet nicht nur die Wasserqualität, sondern auch das ökologische Gleichgewicht ganzer Flusslandschaften, so der Landkreis. Die gesamte Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises unter www.lkee.de veröffentlicht. Sie gilt bis auf Widerruf. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.(tl/pm)

Bildquelle: Landkreis Elbe-Elster


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